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Ferienwohnungen & Appartements

Das Landhaus Pfronten im Allgäu

Herzlich Willkommen liebe Gäste,

mit seinen Ferienwohnungen und Komfort Appartements ist das Landhaus in Pfronten am Fuße des Breitenbergs gelegen der ideale Ausgangspunkt für Urlaubsunternehmungen in unserem intakten Natur- und Kulturraum Pfronten im Allgäu.

Landhaus Garten
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Appartments

Appartement im Landhaus in Pfronten
FERIENWOHNUNGEN
Appartement 2 im Landhaus in Pfronten

Appartment 2

2 + 1 Personen, 30 m²
Erdgeschoß mit Garten
Südseite, Breitenbergblick
Details

ab 85,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Appartement 3 im Landhaus in Pfronten

Appartment 3

2 + 1 Personen, 30 m²
Ergeschoß mit Garten
Südseite, Breitenbergblick
Details

ab 85,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Appartement 4 im Landhaus in Pfronten

Appartment 4

2 +1 Personen, 35 m²
Erdgeschoß mit Garten
Südseite, Breitenbergblick
Details

ab 85,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Appartement 5 im Landhaus in Pfronten

Appartment 5

2 +1 Personen, 35 m²
1. Stock mit Balkon
Nordseite, Kienberg- und Falkensteinblick
Details

ab 85,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Appartement 6 im Landhaus in Pfronten

Appartment 6

2 + 1 Personen, 32 m²
1. Stock mit Balkon
Südseite, Breitenbergblick
Details

ab 85,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Appartement 7 im Landhaus in Pfronten

Appartment 7

2 Personen, 26 m²
1. Stock mit Balkon
Südseite, Breitenbergblick
Details

ab 85,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Appartment 1

1 Person, 18 m²
Erdgeschoß mit Garten
Südseite, Breitenbergblick
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ab 60,- €

für Beleg. mit 1 Person

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Ferienwohnungen

Ferienwohnung im Landhaus in Pfronten
FERIENWOHNUNGEN
Ferienwohnung 1+2 im Landhaus in Pfronten

Ferienwohnung 1 + 2

2 – 4 Personen, 60 m²
Erdgeschoß mit Garten
Südseite Bergblick
Details

ab 115,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Ferienwohnung 8 im Landhaus in Pfronten

Ferienwohnung 8

2 – 4 Personen, 65 m²
1. Stock mit 2 Balkonen
Breitenbergblick
Details

ab 115,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Ferienwohnung 9 im Landhaus in Pfronten

Ferienwohnung 9

2 – 4 Personen, 65 m²
2. Stock mit Balkon
Südseite, Breitenbergblick
Details

ab 115,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Ferienwohnung 10 im Landhaus in Pfronten

Ferienwohnung 10

2 – 4 Personen, 80 m²
2. Stock mit Balkon
Südseite, Breitenbergblick
Details

ab 115,- €

für Beleg. mit 2 Personen

Ferienwohnung 11 im Landhaus in Pfronten

Ferienwohnung 11

2 – 4 Personen, 65 m²
2. Stock mit 2 Balkonen
Südseite, Breitenbergblick
Details

ab 123,- €

für Beleg. mit 2 Personen

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LandhausImpressionen

Machen Sie Ihren Allgäu Urlaub zu einem unvergessenen Erlebnis

das Landhaus Grundstück
Das Landhaus Pfronten – Ihr Feriengrundstück
Wellness & Fitness
Wellness im Landhaus in Pfronten
der Landhaus Garten
FREIZEIT & NATUR
Pfronten Outdoor

Informationen

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      Kleingedrucktes

      • Bei einem Kurzaufenthalt unter 6 Nächten berechnen wir + 6,00 € / Person und Tag.
      • Täglicher Reinigungsservice 15,00 € (auf Wunsch)
      • kleine Frühstückstüte (Kaffee oder Tee, 2 Semmel, Marmelade, Nutella, Honig, Butter) 7,50 € p.P.
      • Hund pro Tag 10,00 €
      • Kurtaxe Erwachsene 2,40 €, Kinder (7-16 Jahren) 1,50 €
      • Waschmaschinen-, und Trocknerbenutzung 3,50 €
      • Garage pro Tag 10,00 € (bitte Anfragen)

      Stornobedingungen

      • Bis 4 Wochen vor Reisebeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Innerhalb von 4 Wochen bis Reisebeginn berechnen wir 80% des Reisepreises. Bei einer Wiedervermietung fallen keine Stornogebühren an. Bei Nichtanreise ist der Gesamtpreis Ihrer Buchung fällig.
      • Wird ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
      • Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.
      • Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. 
      • Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
      • Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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